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Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist am 04.04.2011 das neue Abkommen zum Überweisungsverkehr in Kraft getreten. Dieses neue Regelungen betreffen alle DTA- /EMZ-Teilnehmer und wurden zwischen folgenden Vertragspartner
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Berlin, Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin, Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin, Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V., Berlin, sowie der Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main, abgeschlossen.
Das neue Abkommen zum Überweisungweisungsverkehr beinhaltet im wesentlichen folgende Anpassungen: Pflicht zur Prüfziffernberechnung durch den Zahlungsdienstleister sowie die Weiterleitung des Auftrages im Negativfall mit Textschlüssel- ergänzung.
Haftungsverteilung bei Überweisungen mit negativer Prüfziffernberech- nung
Entfall des Kontonummern-Namensabgleich
Diese vereinbarten Änderungen führten bei ABK/EFiS dazu, dass die Software E.F.I.S. EURO FINANCE Informations-System® ent- sprechend angepasst wurden. Dieser neue Softwareupdate steht unseren Kunden schon zur Verfügung.
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