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- Voraussichtliche Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab Juli 2011 - Die Bundesregierung hat einen neuen Steuervereinfachungsgesetzentwurf 2011 beschlossen, aus dem sich Veränderungen für die elektronischen Rechnungen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ergeben (§14 UStG). Wird dem Gesetzesentwurf zugestimmt, kann ab Juli 2011 die Authentizität und Integrität beim Empfänger, durch innerbetriebliche Kontrollverfahren sichergestellt werden. Das bedeutet, dass auch Textdokumente und PDF-Dateien ohne qualifizierte elektronische Signaturen für den elektronischen Rechnungsaustausch verwendet werden können. Daraus ergibt sich die Möglichkeit auf einen elektronischen Rechnungsversand mit vernünftigen technischen Aufwand überzugehen. Quelle: Bundes-Finanzministerium (Seite 18, Artikel 5) zurück |
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